Bis abschließend über die Verfassungswidrigkeit der Besteuerung von privaten Veräußerungsgeschäften entschieden ist, kann nun Aussetzung der Vollziehung beantragt werden. weiter
Da nach wie vor nicht klar ist, ob die Besteuerung von Spekulationsgewinnen verfassungsgemäß ist, wurde einem Steuerpflichtigen bis zu einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs die Aussetzung der Vollziehung gewährt. weiter