Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Bei der Ermittlung der tatsächlichen Einkünfte des Kindes dürfen keine Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden. weiter
Zusammenveranlagte Eheleute zahlen die Einkommensteuer regelmäßig als Gesamtschuldner. weiter
Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen sind grundsätzlich möglich, allerdings sind einige Dinge zu beachten. weiter
Scheidungskosten sind teilweise als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. weiter
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