Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Kindergeld kann in Ausnahmefällen auch für einen mehr als sechs Monate zurückliegenden Zeitraum festgesetzt werden. weiter
Kindergeld kann trotz gestellten Scheidungsantrags weiterhin bezogen werden. weiter
Eine Kindergeldzulage muss auch gewährt werden, wenn bei Nutzungsbeginn des Eigenheims kein Kindergeld bezogen wird. weiter
Aufwendungen für die Pflege von Eltern oder Kindern können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich berücksichtigt werden. weiter
Ehegatten, die beide steuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben und beide Arbeitslohn beziehen, haben ein Wahlrecht bei der Steuerklassen für den Lohnsteuerabzug. weiter
Bei der Ermittlung der tatsächlichen Einkünfte des Kindes dürfen keine Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden. weiter
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