Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Stellt sich die Prognose der Einkünfte eines Kindes als falsch heraus, können Kindergeldfestsetzungen rückwirkend aufgehoben werden. weiter
Aufwendungen für die Unterbringung eines Angehörigen mit eigenem Vermögen im Pflegeheim sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar. weiter
Unterhaltsaufwendungen für Kinder ohne Kindergeldanspruch können Sie bis zu einer Höhe von 7.680 Euro pro Kalenderjahr absetzen. weiter
Schließen Sie einen Mietvertrag mit einem Unterhaltsberechtigten ab, kann dieser grundsätzlich steuerlich anerkannt werden und stellt keinen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts dar. weiter
Das Entlassungsgeld eines wehr- oder zivildienstleistenden Kindes wird den Einkünften und Bezügen des Kindes zugerechnet. weiter
Ein Ehegatte ist verpflichtet, einer vom anderen Ehegatten gewünschten gemeinsamen Veranlagung zur Einkommensteuer zuzustimmen. weiter
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