Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder Unterhaltsaufwendungen für Kinder ohne Kindergeldanspruch Unterhaltsaufwendungen für Kinder ohne Kindergeldanspruch können Sie bis zu einer Höhe von 7.680 Euro pro Kalenderjahr absetzen. weiter Mietverträge mit einem Unterhaltsberechtigten Schließen Sie einen Mietvertrag mit einem Unterhaltsberechtigten ab, kann dieser grundsätzlich steuerlich anerkannt werden und stellt keinen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts dar. weiter Anrechnung des Entlassungsgelds Das Entlassungsgeld eines wehr- oder zivildienstleistenden Kindes wird den Einkünften und Bezügen des Kindes zugerechnet. weiter Zustimmung zur gemeinsamen Steuerveranlagung Ein Ehegatte ist verpflichtet, einer vom anderen Ehegatten gewünschten gemeinsamen Veranlagung zur Einkommensteuer zuzustimmen. weiter Änderungen auch für Familien Das Haushaltsbegleitgesetz 2004 bringt neben reduzierten Steuersätzen auch Änderungen, die speziell Ehepaare und Kinder betreffen. weiter Einfachere Günstiger-Prüfung beim Kinderfreibetrag Eltern müssen die Höhe des Kindergeldanspruchs jetzt nur noch in Sonderfällen angeben. weiter Seite Zurück Seite Weiter Inhaltsübersicht Zurück