Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Nur die nicht durch Versicherungen erstatteten Pflegekosten sind als außergewöhnliche Belastung abziehbar. weiter
Steuererstattungen sind nicht beim Trennungsunterhalt sondern bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs zu berücksichtigen. weiter
Wenn der Antrag auf getrennte Veranlagung allein dem Zweck dient, dem Expartner zu schaden, kann das Finanzamt den Antrag zurückweisen. weiter
Die Bundesregierung hat jetzt einen Gesetzentwurf für die von ihr geplanten Steuervereinfachungen vorgelegt. weiter
Die diversen Pausch- und Höchstbeträge für die steuerliche Anerkennung von Umzugskosten wurden zum Jahresbeginn angehoben. weiter
Der Bundesfinanzhof lässt jetzt auch eine künstliche Befruchtung mit Spendersamen zum Steuerabzug als außergewöhnliche Belastung zu. weiter
Seite Zurück Seite Weiter

Inhaltsübersicht   Zurück

 

Impressum © 2005 Hillemann & Scharf