Selbst ärztlich verordnete Diätverpflegung, die notwendig ist, um Medikamenteneinnahme zu vermeiden, ist nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar. weiter
Das Bundesfinanzministerium hat eine aktualisierte Fassung seiner Vorgaben für die Steuerbegünstigung von haushaltsnahen Dienstleistungen und Minijobs veröffentlicht. weiter