Einkommensteuer - Immobilien

Sie können die Eigenheimzulage schon dann beanspruchen, wenn Sie eine Eigentumswohnung anschaffen, für die noch keine Teilungserklärung existiert, und an der Sie demzufolge noch kein Eigentum haben. weiter
Geld- oder Sachleistungen können auch zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gehören. weiter
Die vorweggenommene Erbfolge beim Erwerb einer Wohnung ist bei der Bemessungsgrundlage für die Eigenheimzulage zu berücksichtigen. weiter
Verluste aus Vermietung können von Ihnen nur dann steuermindernd geltend gemacht werden, wenn Sie mit einer Einkunftserzielungsabsicht gehandelt haben. weiter
Beim Erwerb unter Ehegatten ist eine Wohnung oder ein Anteil daran nicht zulagenbegünstigt. weiter
Aufgrund der übermäßigen Belastung durch die rasant steigenden Mineralölpreise wurde per Gesetz die Gewährung eines Heizkostenzuschusses verfügt. weiter
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