Einkommensteuer - Immobilien Abzug von Schuldzinsen für ein gescheitertes Bauvorhaben Auch Schuldzinsen für ein gescheitertes Bauvorhaben können als Werbungskosten abgezogen werden. weiter Obergrenze für das Damnum Für den Werbungskostenabzug eines Damnums gilt ab diesem Jahr eine neue Obergrenze von 5 % des Darlehensbetrags. weiter Schuldzinsenabzug bei gemischt genutzten Gebäuden Um den Schuldzinsenabzug bei einem Darlehen für die Anschaffung eines gemischt genutzten Gebäudes vornehmen zu können, müssen Sie das Darlehen gezielt dem vermieteten Teil zuordnen. weiter Längere Spekulationsfrist ist wohl verfassungswidrig Die rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist für Immobilien ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs verfassungswidrig. weiter Abbruch eines selbstgenutzten Gebäudes Aufwendungen für den Abbruch eines selbst genutzten Gebäudes sind Herstellungskosten des neu errichteten Gebäudes. weiter Anschaffungsnaher Aufwand Mit dem Steueränderungsgesetz 2003 wurde die alte Verwaltungsauffassung zum anschaffungsnahen Aufwand im Gesetz festgeschrieben. weiter Seite Zurück Seite Weiter Inhaltsübersicht Zurück