Einkommensteuer - Immobilien

Ein bißchen Ausgabenkürzung und viel Steuererhöhung findet sich in der Finanzplanung der Großkoalitionäre. weiter
Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass jemand, der eine Immobilie fremd vermietet hat, mit der Absicht handelt, Einkünfte zu erzielen. weiter
Eine Abstandszahlung dafür, dass der Mieter die Wohnung schneller räumt, weil der Vermieter Eigenbedarf geltend macht, sind keine Werbungskosten. weiter
Kaufen Sie eine Wohnung und verbinden sie per Wanddurchbruch mit einer Wohnung, die Ihnen bereits gehört, erhalten Sie für die neu erworbene Wohnung Eigenheimzulage. weiter
Bei einem nur teilweise vermieteten Gebäude ist für den Werbungskostenabzug von Darlehenszinsen eine genaue und nachvollziehbare Zuordnung des Darlehens notwendig. weiter
Ehegatten können bei einem Erstobjekt neben der Eigenheimzulage auch eine Steuervergünstigung im Ausland in Anspruch nehmen. weiter
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