Durch das Zusammenfallen von Zensus und Neubewertung des Grundbesitzes im Rahmen der Grundsteuerreform müssen viele Immobilieneigentümer dieses Jahr gleich zweimal Angaben zu ihrem Grundbesitz machen. weiter
Land- und forstwirtschaftliche Flächen werden bundeseinheitlich nach denselben Regelungen bewertet, die sich aber in bestimmten Punkten von den bisherigen Regelungen unterscheiden. weiter
Die verschiedenen Grundsteuermodelle der einzelnen Bundesländer unterscheiden sich deutlich im Umfang der für die Feststellungserklärung benötigten Daten. weiter
In diesem Jahr müssen alle Immobilieneigentümer eine Feststellungserklärung abgeben, damit das Finanzamt die Bemessungsgrundlage für die neue Grundsteuer berechnen kann. weiter