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Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Ein nebenberufliches Erststudium ist keine Fortbildung, sondern eine Ausbildung. weiter
Aufwendungen für ein Arbeitszimmer sind nicht nur begrenzt abziehbar, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung bildet. weiter
Zahlt Ihr Arbeitgeber für Sie Beträge in eine Lebensversicherung ein, so sind die entsprechenden Beiträge Sachbezüge. weiter
Fahrtkosten, die während einer beruflichen Fortbildung entstehen, können Sie nur drei Monate lang nach Dienstreisegrundsätzen geltend machen. weiter
Aufwendungen für ein berufsbegleitendes Erststudium können nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden. weiter
Erfolgt ein Umzug aus Anlass der Eheschließung, so ist die berufliche Veranlassung des Umzugs jeweils getrennt zu prüfen. weiter
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