Einkommensteuer - Arbeitnehmer

Umzugskosten sollen nur dann beruflich veranlasst sein, wenn die Wegzeitersparnis von täglich einer Stunde an allen Arbeitstagen vorliegt. weiter
Die Kosten eines Promotionsstudiums sollen nicht mehr nur bei einem Promotionsarbeitsverhältnis als Werbungskosten abziehbar sein. weiter
Wenn es den Einnahmen hilft, kann auch ein Urlaub zum Werbungskosten- oder Betriebsausgabenabzug zugelassen werden. weiter
Arbeitnehmer können auf Antrag zur Einkommensteuer veranlagt werden, wenn sie nicht der Pflichtveranlagung unterliegen. weiter
Auch Geländewagen und Taxis unterliegen der 1 %-Regelung für die Privatnutzung von Dienstwagen. weiter
Aufwendungen für ein berufsbegleitendes Erststudium sind in der Regel keine Werbungskosten. weiter
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