Das Bundesfinanzministerium hat zu den Rechtsbehelfsempfehlungen verschiedener Institutionen Stellung genommen und diese dem Grunde nach bestätigt. weiter
Ein Arbeitnehmer muss nachweisen, dass eine längere Strecke mindestens 20 Minuten Fahrzeit täglich spart, damit das Finanzamt die längere Strecke anerkennt. weiter