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Selbständige und Unternehmer
Für dasselbe Jahr ist ein erneuter Wechsel der Gewinnermittlungsart vor Bestandskraft des Steuerbescheids nur aus besonderen Gründen zulässig. weiter
Die Veranstaltung eines Golfturniers ist aus Sicht des Bundesfinanzhofs keine normale Sponsoringmaßnahme, weshalb die Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben abziehbar sind. weiter
Ein selbständiger Rentenberater erfüllt nicht die Voraussetzung, um steuerlich als Freiberufler zu gelten. weiter
Ob die Einkommensteuer in der Insolvenz eine nachrangige Verbindlichkeit oder eine Masseschuld ist, hängt nicht zuletzt von der Gewinnermittlungsart ab. weiter
Ein nur per Raumteiler abgetrennter Arbeitsbereich in der eigenen Wohnung ist nicht steuerlich berücksichtigungsfähig. weiter
Ausgaben für Werbegeschenke müssen auf einem separaten Konto verbucht werden, um steuerlich abziehbar zu sein. weiter
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