Bei der Rückabwicklung von Bauträgerfällen darf das Finanzamt die Rückerstattung der Umsatzsteuer nicht von einer Verrechnungsmöglichkeit oder einer Zahlung der Umsatzsteuer an den Bauhandwerker abhängig machen. weiter
Jubilarfeiern für alle Jubilare des Betriebs sind normale Betriebsveranstaltungen, die Ehrung eines einzelnen Jubilars dagegen nicht - mit entsprechenden steuerlichen Folgen. weiter
Für Bauunternehmen gibt es durch ein neues Urteil und die Reaktion der Finanzverwaltung nun Rechtssicherheit bei der rückwirkenden Änderung der Umsatzsteuerfestsetzung für Leistungen an Bauträger. weiter
Eine umsatzsteuerliche Organschaft setzt die Eintragung des Beherrschungsvertrags im Handelsregister voraus. Geschäftsvorfälle vor der Eintragung sind daher nicht der Muttergesellschaft zuzuordnen. weiter