Die fristlose Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers hat keine Abmahnung zur Voraussetzung. Die fristlose Kündigung ist dann gerechtfertigt, wenn es der GmbH unzumutbar ist, den Anstellungsvertrag bis zu seinem Ende fortbestehen zu lassen. weiter
Die Übernahme von Reparaturkosten für einen Motorschaden, der während einer Dienstreise des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH mit seinem eigenen Wagen eingetreten ist, stellt eine verdeckte Gewinnausschüttung dar. weiter