GmbH-Ratgeber

Eine Lebensversicherung ist eine Möglichkeit zur Alterssicherung für den Geschäftsführer einer GmbH. weiter
Der Geschäftsführer einer GmbH haftet für die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen. Er trägt die Verantwortung und die Beweislast. weiter
Ein Gesellschafter einer Mehrpersonen-GmbH ist nicht zur Übernahme des Notgeschäftsführeramtes verpflichtet. weiter
Bei einer Überschuldung muss kurzfristig ein Insolvenzantrag gestellt werden, wenn eine Prognose ergibt, dass die Geschäftsfortführung keinen Sinn mehr macht. weiter
Während Fremdgeschäftsführer sozialversicherungspflichtig sind, muss sich die GmbH bei Gesellschafter-Geschäftsführern selbst um deren Altersversorgung kümmern. weiter
Der Geschäftsführer einer GmbH haftet für die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen. Er trägt die Verantwortung und die Beweislast. weiter
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