GmbH-Ratgeber

Werden die Geschäfte einer Vor-GmbH nach dem Scheitern der GmbH-Gründung fortgeführt, haften die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten unbeschränkt. weiter
Wird einem ausscheidenden Gesellschafter einer unangemessen hohe Abfindung für sein Ausscheiden gewährt, kann diese nicht in jedem Fall zurückgefordert werden. weiter
Der Geschäftsführer einer GmbH ist in der Regel kein Arbeitnehmer. weiter
Auch bei Sacheinlagen, die zur Gründung einer GmbH erfolgen, besteht die Möglichkeit des gutgläubigen Erwerbs nach den Vorschriften des BGB. weiter
Ab 1. Januar 2003 gilt die erhöhte Körperschaftsteuer von 26,5 %. weiter
Im "Steuervergünstigungsabbaugesetz" der Regierungskoalition sind eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Erhöhung des Körperschaftsteueraufkommens vorgesehen. weiter
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