Personal, Arbeit und Soziales

Aufgrund des Geschlechts darf für gleiche Arbeit kein ungleicher Lohn gezahlt werden. weiter
Mit dem neuen Betriebsverfassungsgesetz wird in kleinen Unternehmen die Bildung eines Betriebsrats erleichtert. weiter
Unternehmerentscheidungen müssen vom Arbeitgeber hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchführbarkeit und spezieller Einzelheiten verdeutlicht werden, um der gesetzlich auferlegten Darlegungslast nachzukommen. weiter
Die gleitende Arbeitszeit ist in vielen Betrieben verbreitet, aber es gibt auch andere Arbeitszeitmodelle. weiter
Das Arbeitszeugnis muss nicht unbedingt vom Geschäftsführer oder Unternehmer unterschrieben werden. Auch ein Vorgesetzter kann die Unterschrift leisten. weiter
Auch wenn das Kündigungsschutzgesetz nicht für Kleinbetriebe gilt, muss der Arbeitgeber trotzdem Rücksicht auf die Belange seiner Mitarbeiter nehmen. weiter
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