Steuerterminkalender
12.05.25
Steuern und (Vor-)Anmeldungen
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Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag:
Anmeldung und Abführung für April 2025 bei Monatszahlern.
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Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung für April
2025 bei Monatszahlern und für das 1. Quartal 2025 bei
Quartalszahlern mit Fristverlängerung.
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Vergnügungssteuer: Die Zahlung für April 2025 ist fällig.
In einigen Gemeinden gelten abweichende Termine.
Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 15.
Mai. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge
und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für
Barzahlung und die Zahlung per Scheck, Schecks müssen sogar drei
Tage früher eingehen.
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Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum
10. Tag nach Ablauf des Monats der Erbringung der
Gegenleistung.
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Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen ist die
Kapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem die
Kapitalerträge den Gesellschaftern zufließen.
15.05.25
Steuern und Abgaben
Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 19.
Mai. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden keine
Zuschläge und Zinsen berechnet. Die Schonfrist gilt nicht bei Bar-
und Scheckzahlung, Schecks müssen sogar drei Tage früher
eingehen.
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