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Fallbeilwirkung beim Kindergeld

Dass es beim Kindergeld keine Härtefallregelung für eine nur geringfügige Überschreitung des Jahresgrenzbetrags der Einkünfte des Kindes gibt, beschäftigt jetzt das Bundesverfassungsgericht.

Zum Verdruss vieler Familien fällt das Kindergeld komplett weg, wenn die Einkünfte des Kindes den Jahresgrenzbetrag auch nur um einen Euro übersteigen. Ob diese Regelung verfassungsgemäß ist, oder ob nur eine anteilige Reduzierung erfolgen sollte, das muss jetzt das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Für die Betroffenen könnte sich daher ein Einspruch, verbunden mit einem Antrag auf Ruhen des Verfahrens, lohnen - auch wenn der Bundesfinanzhof und die Finanzgerichte an der Fallbeilwirkung bis jetzt nichts auszusetzen haben.



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Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.