Die Kanzlei
  Unsere Leistungen
  Unsere Mandanten
  Unsere Kompetenzen
  Informationen
  Partner
  Kontakt
  Impressum
  Datenschutz
 

Abfindung von Unterhaltsansprüchen per Einmalzahlung

Eine einmalige Kapitalabfindung für die Unterhaltsansprüche des Expartners ist steuerlich ungünstig.

Die Unterhaltsansprüche des zukünftigen Expartners mit einer Einmalzahlung abzufinden, mag helfen, unter die gescheiterte Ehe einen Schlussstrich zu ziehen. Doch steuerlich ist die Abfindung keine gute Idee, denn auch wenn in ihr eigentlich die Unterhaltsansprüche vieler Jahre gebündelt sind, darf sie trotzdem nur im Rahmen der gesetzlichen Jahreshöchstbeträge steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.



Übersicht - Eine Seite zurück
 
         
 
Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.