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Gesetz zur Eigenheimrente beschlossen

Nun hat auch der Bundesrat dem Eigenheimrentengesetz zugestimmt, womit das Wohn-Riestern rückwirkend ab Anfang 2008 starten kann.

Nach dem Bundestag hat am 4. Juli 2008 auch der Bundesrat dem Eigenheimrentengesetz seinen Segen gegeben. Damit kann das Gesetz rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. Allen Riester-Sparern steht damit ab sofort auch die Möglichkeit offen, ihr angespartes Vermögen ganz oder teilweise für den Kauf einer selbstgenutzten Immobilie zu verwenden oder die Riester-Förderung in die Tilgung eines Immobiliendarlehens fließen zu lassen. Wie bei anderen Riester-Verträgen erfolgt auch hier eine nachgelagerte Versteuerung im Alter.



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Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.