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Eigenheimzulage auch für Immobilien im EU-Ausland

Die Beschränkung der Eigenheimzulage auf Immobilien im Inland verstößt gegen EU-Recht.

Seit gut zwei Jahren ist die Eigenheimzulage bereits abgeschafft. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs ermöglicht es aber in Einzelfällen auch jetzt noch, die Eigenheimzulage zu beantragen. Dass die Eigenheimzulage nur für Immobilien im Inland gewährt wird, verstößt nämlich gegen EU-Recht. Sind die sonstigen Voraussetzungen noch vor dem 1. Januar 2006 erfüllt gewesen, kann somit auch für eine Immobilie im EU-Ausland noch bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist der Antrag auf Eigenheimzulage gestellt werden.



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Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.