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Neues Anwendungsschreiben zu haushaltsnahen Dienstleistungen

In einem neuen Schreiben ergänzt das Bundesfinanzministerium die Regelungen zum steuerlichen Abzug der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem neuen Schreiben zur Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen Stellung genommen und deren Voraussetzungen präzisiert. Das bisherige BMF-Schreiben wurde lediglich in einzelnen Punkten ergänzt.

Neu geregelt wurde zum Beispiel, dass auch geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, die durch Wohnungseigentümergemeinschaften und Vermieter im Rahmen ihrer Vermietertätigkeit eingegangen werden, als haushaltsnahe Dienstleistungen zu berücksichtigen sind. Aufgenommen wurden auch Detailregelungen zum Abzug von Kosten für Au-pairs. Wie das Bundesfinanzministerium mitteilt, ist das Schreiben ab dem Veranlagungszeitraum 2006 anzuwenden und ersetzt ab diesem Zeitraum die beiden früheren BMF-Schreiben zu diesem Thema.



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Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.