Die Kanzlei
  Unsere Leistungen
  Unsere Mandanten
  Unsere Kompetenzen
  Informationen
  Partner
  Kontakt
  Impressum
  Datenschutz
 

Umsatzsteuerfreie Untervermittlung von Krediten

Der Europäische Gerichtshof hat eindeutig entschieden, dass die Untervermittlung von Krediten durch Finanzberater eine umsatzsteuerfreie Leistung ist.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zwei Fragen des Finanzgerichts Brandenburg beantwortet. Einmal ging es darum, ob ein selbstständiger Vermögensberater, der auch Kredite vermittelt, diese Leistung als umsatzsteuerbefreite Leistung geltend machen kann. Zum anderen war zu klären, ob der Vermögensberater auch dann eine steuerfreie Vermittlungsleistung erbringt, wenn er zu keiner der Parteien in einem Vertragsverhältnis steht und lediglich zu einer der Parteien in unmittelbarem Kontakt steht. Der EuGH hat beide Fragen bejaht. Mit dieser Entscheidung widerspricht der EuGH der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und der Verwaltungsauffassung.



Übersicht - Eine Seite zurück
 
         
 
Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.