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Antragsfrist für Kindergeld

Kindergeld kann in Ausnahmefällen auch für einen mehr als sechs Monate zurückliegenden Zeitraum festgesetzt werden.

Grundsätzlich wird Kindergeld rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem Sie den Antrag auf Kindergeld gestellt haben. Ausnahmefälle können sich dann ergeben, wenn sich erst in der zweiten Jahreshälfte ergibt, dass entgegen der von Ihnen zu Jahresbeginn sachgemäß gestellten Prognose über die Kindeseinkünfte und -bezüge diese den Jahresgrenzbetrag aufgrund besonderer Umstände wider Erwarten nicht überschreiten werden. In diesen Fällen hat die Familienkasse von Amts wegen zu prüfen, ob Ihnen aus Billigkeitsgründen Kindergeld auch für den mehr als sechs Monate zurückliegenden Zeitraum zu gewähren ist.



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Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.