Die Kanzlei
  Unsere Leistungen
  Unsere Mandanten
  Unsere Kompetenzen
  Informationen
  Partner
  Kontakt
  Impressum
  Datenschutz
 

Eigenheimzulage trotz Verbindung der angeschafften Wohnung mit einer anderen Wohnung

Die spätere Verbindung einer geförderten Wohnung mit einer anderen Wohnung kostet nicht die Eigenheimzulage, weil es sich nur um eine Vergrößerung und nicht um eine Neuschaffung handelt.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine abgeschlossene Wohnung, die Sie erworben haben, ihre Eigenschaft als selbstständig angeschafftes Förderobjekt nicht durch die anschließende Verbindung mit einer anderen Wohnung verliert. Vielmehr stellt sich die Verbindung als Vergrößerung der angeschafften Wohnung dar, die auch danach eine insgesamt geschlossene Wohneinheit im Sinne des Gesetzes bildet. Sie behalten damit Ihren Anspruch auf die Gewährung der Eigenheimzulage.



Übersicht - Eine Seite zurück
 
         
 
Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.