Die Kanzlei
  Unsere Leistungen
  Unsere Mandanten
  Unsere Kompetenzen
  Informationen
  Partner
  Kontakt
  Impressum
  Datenschutz
 

Einkommensteuer und Kindergeld werden getrennt festgesetzt

Für die Festsetzung des Kindergelds kann die Familienkasse die Einkünfte des Kindes selbstständig ermitteln und ist nicht an den Steuerbescheid des Finanzamts gebunden.

Die Festsetzung der Einkommensteuer des Kindes und die Festsetzung des Kindergeldes zugunsten der Eltern sind zwei unterschiedliche Verfahren. Die Familienkasse ist daher nicht an den Inhalt eines Einkommensteuerbescheides gebunden, sondern ermittelt die Höhe der Einkünfte und Bezüge selbst. Der Bundesfinanzhof hat auf bereits vorhandene Entscheidungen verwiesen, wonach der Einkommensteuerbescheid des Kindes nicht als Nachweis seiner Einkünfte anzuerkennen ist, weil er kein Grundlagenbescheid im Sinne der Abgabenordnung ist.



Übersicht - Eine Seite zurück
 
         
 
Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.