Die Kanzlei
  Unsere Leistungen
  Unsere Mandanten
  Unsere Kompetenzen
  Informationen
  Partner
  Kontakt
  Impressum
  Datenschutz
 

Zusammenveranlagung nach einer Woche?

Haben sich die Eheleute getrennt, muss ein neuer Versuch des Zusammenlebens mindestens einen Monat dauern, damit auch eine Zusammenveranlagung wieder in Frage kommt.

Das Finanzgericht Nürnberg hat entschieden, dass bei einer dauernden Trennung von Eheleuten eine Zusammenveranlagung erst bei einem erneuten Zusammenleben von über einem Monat möglich ist. Es ist notwendig, dass man von einem "nicht dauernd Getrenntleben" ausgehen kann. Das heißt, für das Finanzamt muss die Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft anhand des Zusammenlebens und weiterer objektiver Gegebenheiten und Umstände nachvollziehbar sein. Ein kurzer Versuch von nur einer Woche Dauer genügt dafür nicht.



Übersicht - Eine Seite zurück
 
         
 
Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.