Die Kanzlei
  Unsere Leistungen
  Unsere Mandanten
  Unsere Kompetenzen
  Informationen
  Partner
  Kontakt
  Impressum
  Datenschutz
 

Abzugsfähigkeit von Unterhaltsleistungen

Unterhaltszahlungen an den im EU-Ausland lebenden Exgatten können nicht als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass es nicht gegen geltendes EU-Recht verstößt, wenn ein in Deutschland lebender Steuerpflichtiger seine Unterhaltsleistungen an seine in Österreich lebende Exfrau nicht als Sonderausgaben abziehen kann - während er dies könnte, wenn sie noch in Deutschland leben würde. Das Abzugsverbot ist weder eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit (Diskriminierungsverbot, Art. 12 EG) noch eine Einschränkung im Status als EU-Bürger (Freizügigkeit, Art. 18 EG).



Übersicht - Eine Seite zurück
 
         
 
Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.