Die Kanzlei
  Unsere Leistungen
  Unsere Mandanten
  Unsere Kompetenzen
  Informationen
  Partner
  Kontakt
  Impressum
  Datenschutz
 

Erlass über berufliche Internet- und Telefonanschlüsse aufgehoben

Der umstrittene Telekommunikationserlass über die private Nutzung betrieblicher Internet- und Telefonanschlüsse wurde wieder aufgehoben.

Nach heftiger Kritik aus der Wirtschaft wurde der Telekommunikationserlass wieder aufgehoben. Dieser sah unter anderem eine deutlich verschärfte Aufzeichungspflicht des Arbeitgebers über die Nutzung betrieblicher Telefon- und Internetanschlüsse vor. Außerdem sollte neben der privaten Nutzung der betrieblichen Telefon- nun auch die Nutzung der Internetanschlüsse als geldwerter Vorteil besteuert werden. Damit gelten bis auf weiteres wieder die bisherigen Regelungen, die unter anderem die Versteuerung von privaten Telefonaten im Betrieb als geldwerten Vorteil vorsehen. Allerdings gilt hier eine Freigrenze von 50 DM, innerhalb der die Telefonate steuerfrei bleiben. Ortsgespräche bleiben generell steuerfrei.



Übersicht - Eine Seite zurück
 
         
 
Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.