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Klage gegen Untätigkeit der Finanzämter bei Grundsteuer

Weil die Finanzämter Einsprüche gegen Grundsteuerbescheide nicht bearbeiten, was Voraussetzung für eine gerichtliche Überprüfung der neuen Regeln wäre, unterstützen der Bund der Steuerzahler und der Verband Haus und Grund Untätigkeitsklagen gegen die Finanzämter in mehreren Bundesländern.

Millionen Einsprüche gegen Grundsteuerwertbescheide werden von den Finanzämtern seit über einem halben Jahr nicht bearbeitet. Gegen diese Untätigkeit wollen nun der Bund der Steuerzahler Deutschland (BdSt) und der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland gerichtlich vorgehen. Hintergrund ist, dass die Verbände erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der neuen Grundsteuerregeln in einigen Bundesländern haben, ohne einen vom Finanzamt zurückgewiesenen Einspruch aber keine Musterklage gegen die Grundsteuer beim Finanzgericht bis hoch zum Bundesverfassungsgericht erheben können. In zunächst vier Musterfällen aus den Ländern Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Berlin und Bremen haben die Verbände daher eine Untätigkeitsklage gegen die jeweiligen Finanzämter unterstützt.



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Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.