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Nachträglicher Sonderausgabenabzug von Riester-Beiträgen

Der Antrag auf den Sonderausgabenabzug von Riester-Beiträgen kann auch formlos und nachträglich geltend gemacht werden, allerdings nicht mehr, wenn der Steuerbescheid schon bestandskräftig ist.

Neben einer staatlichen Zulage gibt es für Beiträge zu einer Riester-Rente auch einen Sonderausgabenabzug. Dieser muss jedoch beantragt werden, denn nicht in allen Fällen ist der Sonderausgabenabzug die günstigste Alternative. Der Bundesfinanzhof hat dazu klargestellt, dass dieses Wahlrecht auch formlos geltend gemacht werden kann und nicht zwingend durch Abgabe der Anlage AV zur Einkommensteuererklärung ausgeübt werden muss. Allein die Übermittlung der Daten an das Finanzamt durch den Anbieter des Riester-Vertrags gilt aber noch nicht als Antrag. Außerdem muss das Wahlrecht vor Eintritt der Bestandskraft des Steuerbescheids, also spätestens im Einspruchsverfahren ausgeübt werden.



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Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.