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Zumutbare Belastung bei Krankheitskosten ist verfassungsgemäß

Der Bundesfinanzhof hat eine Klage gegen die Anrechnung einer zumutbaren Belastung beim Abzug von Krankheitskosten abgewiesen.

Der Bundesfinanzhof hält den Abzug einer zumutbaren Eigenbelastung bei der steuerlichen Berücksichtigung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung für verfassungsgemäß. Eine Verfassungswidrigkeit käme allenfalls dann in Frage, wenn die Kosten so hoch sind, dass sie das verfassungsrechtlich gesicherte Existenzminimum angreifen. Das sei aber in der Regel nicht der Fall.



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Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.