Die Kanzlei
  Unsere Leistungen
  Unsere Mandanten
  Unsere Kompetenzen
  Informationen
  Partner
  Kontakt
  Impressum
  Datenschutz
 

Doppelte Haushaltsführung von erwachsenen Kindern

Der Bundesfinanzhof hat den gemeinsamen Haushalt eines erwachsenen Kindes mit seinen Eltern als doppelte Haushaltsführung anerkannt.

Wieder einmal schlägt sich der Bundesfinanzhof auf die Seite der Steuerzahler. Diesmal geht es um die doppelte Haushaltsführung von erwachsenen, berufstätigen Kindern, die einen gemeinsamen Haushalt mit den Eltern führen. In diesem Fall sei davon auszugehen, dass sie auch die Führung des Haushalts maßgeblich mitbestimmen, unabhängig davon, ob sie sich an den laufenden Haushalts- und Lebenshaltungskosten beteiligen oder nicht. Dient die Wohnung am Beschäftigungsort lediglich als Schlafstätte, ist daher nach Meinung der Richter davon auszugehen, dass der Mittelpunkt der Lebensführung noch am Heimatort liegt und somit dort der Haupthausstand geführt wird. Damit sind die Kosten für die Zweitwohnung als doppelte Haushaltsführung abziehbar.



Übersicht - Eine Seite zurück
 
         
 
Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.