Die Kanzlei
  Unsere Leistungen
  Unsere Mandanten
  Unsere Kompetenzen
  Informationen
  Partner
  Kontakt
  Impressum
  Datenschutz
 

Schenkung des Verkaufserlöses von Gesellschaftsanteilen

Die Schenkung von Gesellschaftsanteilen wird anders bewertet, wenn der Beschenkte an einen geplanten Verkauf der Anteile durch den Schenker gebunden ist.

Die Schenkungsteuer auf die Schenkung von Gesellschaftsanteilen kann höher ausfallen als gedacht. Wenn der Beschenkte nämlich nicht frei über die Gesellschaftsanteile verfügen kann, sondern an einen geplanten Verkauf der Anteile durch den Schenker gebunden ist, liegt eine mittelbare Schenkung des Verkaufserlöses aus den Gesellschaftsanteilen vor, meint der Bundesfinanzhof. In diesem Fall kann das Finanzamt den Verkaufserlös anstelle des möglicherweise niedrigeren bewertungsrechtlichen Werts der Anteile als Grundlage für die Schenkungsteuer ansetzen.



Übersicht - Eine Seite zurück
 
         
 
Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.