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Finanzämter reagieren uneinheitlich auf Grundsteuer-Anträge

Während die Finanzämter in einigen Bundesländern das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abwarten, weisen andere Finanzämter Anträge auf Aufhebung des Einheitswertsbescheids umgehend zurück.

Weil beim Bundesverfassungsgericht mal wieder eine Verfassungsbeschwerde zur Grundsteuer anhängig ist, sind bei den Finanzämtern mittlerweile zahlreiche Anträge auf Aufhebung des Einheitswertbescheides eingegangen. Die Finanzämter reagieren darauf je nach Bundesland unterschiedlich. Während beispielsweise Berlin seine Finanzämter angewiesen hat, die Anträge zurückzuweisen und nur die Einsprüche gegen diese Zurückweisung zwangsweise Ruhen, geht Nordrhein-Westfalen pragmatischer vor und stellt auch die Bearbeitung der Anträge selbst bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurück.



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Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.