Die Kanzlei
  Unsere Leistungen
  Unsere Mandanten
  Unsere Kompetenzen
  Informationen
  Partner
  Kontakt
  Impressum
  Datenschutz
 

Anscheinsbeweis für eine private Fahrzeugnutzung

Die Überlassung eines Dienstwagens für Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte ist noch kein Anscheinsbeweis für eine weitergehende Privatnutzung.

Wieder einmal steht der Bundesfinanzhof einem Steuerzahler bei im Kampf gegen das übereifrige Finanzamt. Das eilt nämlich bei der privaten Fahrzeugnutzung nur zu gern übers Ziel hinaus und geht von einer privaten Fahrzeugnutzung aus, die nach der 1 %-Regelung zu versteuern ist. Der Bundesfinanzhof hat nun festgestellt, dass die 1 %-Regelung voraussetzt, dass der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer tatsächlich einen Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen hat. Bloß weil der Arbeitgeber aber dem Arbeitnehmer gestattet, den Dienstwagen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu nutzen, gibt es noch keinen Anhaltspunkt dafür, dass auch eine weitere private Nutzung erfolgt ist. Das Finanzamt darf sich in diesem Fall nicht auf einen Anscheinsbeweis berufen.



Übersicht - Eine Seite zurück
 
         
 
Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.