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Besuchsfahrten zu Kindern sind keine außergewöhnliche Belastung

Besuchsfahrten zum anderen Elternteil, bei dem das Kind lebt, sind bereits durch den Familienleistungsausgleich - also Kindergeld und die Steuerfreibeträge - abgegolten.

Ein Vater wollte die Kosten für Besuchsfahrten zu seiner Tochter als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat ihm nun einen Strich durch die Rechnung gemacht: Aufwendungen für Besuchsfahrten zum Kind sind typische Aufwendungen der Lebensführung, die durch den Familienleistungsausgleich abgegolten sind, meint das Gericht. Sie sind daher nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen.



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Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.