Die Kanzlei
  Unsere Leistungen
  Unsere Mandanten
  Unsere Kompetenzen
  Informationen
  Partner
  Kontakt
  Impressum
  Datenschutz
 

Kassenzulassung ist kein Wirtschaftsgut

Der Vorteil der Kassenzulassung einer Vertragsarztpraxis ist untrennbar im Praxiswert enthalten, der damit in voller Höhe abschreibbar ist.

Orientiert sich der Kaufpreis für eine Arztpraxis mit Vertragsarztsitz ausschließlich am Verkehrswert, ist im Praxiswert der Vorteil aus der Zulassung als Vertragsarzt untrennbar enthalten. Mit dieser Entscheidung widersprach der Bundesfinanzhof dem Finanzamt, das einem Orthopäden die Hälfte der Abschreibung auf den Kaufpreis streichen wollte. Das Finanzamt war nämlich der Meinung, diese Hälfte entfalle auf den Vorteil der Vertragsarztzulassung, der als separates immaterielles und nicht abnutzbares Wirtschaftsgut anzusehen sei. Die Richter sehen das aber anders, denn der Vorteil aus der Zulassung sei schließlich nicht separat wirtschaftlich zu verwerten.



Übersicht - Eine Seite zurück
 
         
 
Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.