Die Kanzlei
  Unsere Leistungen
  Unsere Mandanten
  Unsere Kompetenzen
  Informationen
  Partner
  Kontakt
  Impressum
  Datenschutz
 

Gewährung der Kinderzulage

Die Gewährung der Kinderzulage als Teil der Eigenheimzulage setzt voraus, dass Ihr Kind im Förderzeitraum zum inländischen Haushalt der anspruchsberechtigten Eltern gehört oder gehört hat.

Für die Gewährung der Kinderzulage als Teil der Eigenheimzulage wird vorausgesetzt, dass das Kind zum inländischen Haushalt der anspruchsberechtigten Eltern gehört oder gehört hat. Das ist nicht der Fall, wenn die erworbene und geförderte Wohnung einem Kind zur unentgeltlich Nutzung überlassen wird. Damit geht nämlich die Zugehörigkeit dieses Kindes zu Ihrem Haushalt im Förderzeitraum verloren, so dass die Voraussetzungen für die Gewährung der Kinderzulage nicht vorliegen.



Übersicht - Eine Seite zurück
 
         
 
Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.