Die Kanzlei
  Unsere Leistungen
  Unsere Mandanten
  Unsere Kompetenzen
  Informationen
  Partner
  Kontakt
  Impressum
  Datenschutz
 

Ungenutzter Steuervorteil aus Handwerkerleistungen verfällt

Wer den Steuervorteil nicht nutzen kann, erhält weder eine Auszahlung noch einen Rück- oder Vortrag auf andere Jahre.

Der Steuervorteil aus haushaltsnahen Beschäftigungen oder Handwerkerleistungen wird nur auf die im jeweiligen Jahr festgesetzte Einkommensteuer angerechnet. Wird in diesem Jahr jedoch keine Steuer festgesetzt, weil das Einkommen des Steuerzahlers nicht hoch genug ist, kann er weder eine Auszahlung verlangen noch den Steuervorteil in ein anderes Jahr verlagern, auch wenn dies bei gewissen anderen Steuerermäßigungen möglich ist.



Übersicht - Eine Seite zurück
 
         
 
Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.