Die Kanzlei
  Unsere Leistungen
  Unsere Mandanten
  Unsere Kompetenzen
  Informationen
  Partner
  Kontakt
  Impressum
  Datenschutz
 

Einkommensteuer - Immobilien

Professionelle Handwerksarbeit ist keine haushaltsnahe Dienstleistung, sondern nur solche Tätigkeiten, die normalerweise auch von den Mitgliedern des Haushalts erledigt werden können.
Der Bundesfinanzhof hat mit sehr deutlichen Worten seine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung geäußert.
Schätzungen von Bodenrichtwerten sind allein Sache der Gutachterausschüsse.
Nach Auffassung der Finanzverwaltung kann ein Drittaufwand nur bei einem abgekürzten Zahlungsweg, nicht aber bei einem abgekürzten Vertragsweg geltend gemacht werden.
Die Kosten für die Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft sind keine außergewöhnliche Belastung.
Schuldzinsen können auch noch nach Aufgabe der Vermietertätigkeit Werbungskosten sein.
Die unentgeltliche Überlassung einer Immobilie an den Ehegatten, um die Zugewinnausgleichsforderung zu erfüllen, führt zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.
Nach rund 15 Jahren hat die Finanzverwaltung einen Nichtanwendungserlass zum dinglichen Wohnrecht gegen Grundstücksübertragung aufgehoben.
Die Nachrüstung einer einer Klimaanlage ist kein Erhaltungsaufwand, sondern führt zu nachträglichem Herstellungsaufwand.
Eine interessante Konstellation über den Kauf von und die Vermietung eines Hauses an einen Angehörigen hat den Segen der Finanzgerichte erhalten.

« Neuere Artikel Ältere Artikel »

Übersicht - Eine Seite zurück
 
         
 
Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.