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Einkommensteuer - Arbeitnehmer

Das Bundesfinanzministerium gibt Entwarnung hinsichtlich des Vorläufigkeitsvermerks bei der Gewährung der vollen Pendlerpauschale.
Selbst bei Einkünften als Arbeitnehmer kann eine Liebhaberei vorliegen, womit Werbungskosten aus dieser Tätigkeit nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden können.
Wer auf dem Weg zur Arbeitsstelle einen Umweg zur nächsten Tankstelle fährt, verliert seinen Unfallversicherungsschutz.
Mit der Einigung im Vermittlungsausschuss steigt das Kindergeld wie vorgesehen, während zwei andere Vorhaben erst einmal fallengelassen wurden.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Kürzung der Pendlerpauschale verworfen, und die Finanzverwaltung und die Träger der Sozialversicherung haben umgehend reagiert.
Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Selbstständige in einigen Wirtschaftszweigen müssen zum Jahreswechsel neue Pflichten beachten.
Mit der Reform der Pflegeversicherung sind umfangreiche Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht verbunden.
Ob der Losgewinn aus einer betrieblichen Verlosung steuerpflichtiges Einkommen ist, hängt von der Gegenleistung für die Lose ab.
Ab dem kommenden Jahr ist auf der Lohnsteuerkarte auch die neue, bundeseinheitliche Steuernummer angegeben.
Von zwei steuerzahlerfreundlichen Urteilen des Bundesfinanzhofs will die Finanzverwaltung nur eines anwenden.

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Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.