Die Kanzlei
  Unsere Leistungen
  Unsere Mandanten
  Unsere Kompetenzen
  Informationen
  Partner
  Kontakt
  Impressum
  Datenschutz
 

Selbständige und Unternehmer

Ein neuer Gesetzentwurf verspricht kleinen und mittleren Unternehmen und Freiberuflern teilweise deutliche Erleichterungen.
Der Wechsel zu einer mittelbar atypisch stillen Beteiligung ist mit einem Verlust des gewerbesteuerlichen Verlustvortrags verbunden.
Da eine Avalgebühr nicht für die Kapitalüberlassung gezahlt wird, gehört sie nicht zu den Dauerschuldzinsen.
Durch die vorzeitige Auflösung des letzten Bundestages und das anstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt es derzeit große Unsicherheiten bei der Unternehmensnachfolge.
Auch der Schadensersatz für den Totalschaden eines Leasingfahrzeugs auf einer Privatfahrt ist mit der 1 %-Regelung abgegolten.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zu aktivieren, wenn die für die Entstehung wesentlichen wirtschaftlichen Ursachen gesetzt sind.
Sowohl das Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister als auch die Pflichtveröffentlichungen von Kapitalgesellschaften werden zukünftig elektronisch geführt.
Die Gewinnverteilung einer Personengesellschaft kann nur ausnahmsweise nachträglich geändert werden.
Die Beiträge eines Unternehmers zur gesetzlichen Unfallversicherung sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Die neuen Richttafeln 2005 G sind jetzt verbindliche Grundlage für die Bewertung von Pensionsrückstellungen.

« Neuere Artikel Ältere Artikel »

Übersicht - Eine Seite zurück
 
         
 
Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.