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Selbständige und Unternehmer

Das Wahlrecht bei der Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter schafft Entscheidungsspielraum für eine optimale Steuerplanung.
Damit für ein Wirtschaftsgut eine degressive Abschreibung möglich ist, müssen deren Voraussetzungen nicht nur im Jahr der Anschaffung, sonder auch im Jahr der Einlage erfüllt sein.
Solange die entscheidenden Angaben handschriftlich und damit manipulationssicher sind, ist eine nachträgliche elektronische Ergänzung des Fahrtenbuchs möglich.
Das Bundesfinanzministerium beantwortet Zweifelsfragen zur Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter nach der Einführung des Bilanzierungswahlrechts zum 1. Januar 2010.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Vorlage des Niedersächsischen Finanzgerichts zum Solidaritätszuschlag abgelehnt.
Das Bundesfinanzministerium hat festgelegt, wie die Finanzämter bei der Besteuerung von häuslichen Arbeitszimmern bis zu einer gesetzlichen Neuregelung verfahren sollen.
Im kommenden Jahr soll der Beitragssatz unverändert bei 3,9 % bleiben.
Nach der grundlegenden Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs gibt jetzt die Finanzverwaltung Richtlinien für die Aufteilung gemischt veranlasster Aufwendungen vor.
Die geplante Wiedereinführung des Fiskusprivilegs im Insolvenzfall wird zugunsten anderer Maßnahmen, die das Steueraufkommen steigern sollen, aufgegeben.
Zumindest wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, muss das häusliche Arbeitszimmer steuerlich abzugsfähig sein.

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Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.