Die Kanzlei
  Unsere Leistungen
  Unsere Mandanten
  Unsere Kompetenzen
  Informationen
  Partner
  Kontakt
  Impressum
  Datenschutz
 

Selbständige und Unternehmer

Auch im Handel erhältliche Standardsoftware ist ein immaterielles Wirtschaftsgut, für das keine Ansparabschreibung und kein Investitionsabzugsbetrag möglich sind.
Ein beruflich genutzter PC im häuslichen Arbeitszimmer von Freiberuflern und Selbstständigen unterliegt der Gebührenbefreiung für Zweitgereäte.
Ein Bausachverständiger für Bodenbeläge, der sich seine Kenntnisse selbst angeeignet hat, ist kein Freiberufler und damit gewerbesteuerpflichtig.
Die Übernahme von Verbindlichkeiten durch eine GbR, die allein dem Zweck dient, Privatausgaben in den steuerlichen Bereich zu verlagern, ist ein Gestaltungsmissbrauch.
Bis Ende Oktober können EHEC-geschädigte Betriebe aus der Landwirtschaft auf Billigkeitsmaßnahmen der Finanzverwaltung zurückgreifen.
Anders als bei börsennotierten Aktien und Aktienfonds ist bei festverzinslichen Wertpapieren in der Regel keine Teilwertabschreibung wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung möglich.
Die für einen Investitionsabzugsbetrag notwendige Dokumentation der Investitionsabsicht kann auch noch im Einspruchs- oder Klageverfahren nachgewiesen werden.
Nach der Teilwertabschreibung auf Aktien gibt es jetzt auch Vorgaben für eine Teilwertabschreibung auf Fondsanteile im Anlagevermögen.
Zumindest ein Teil der Finanzämter wird in den nächsten Monaten den durch die EHEC-Epidemie geschädigten Landwirten mit zinsfreien Stundungen und Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen entgegenkommen.
Nicht immer ist es trivial, für die Investitionszulage die Neuheit eines Wirtschaftsguts zu bestimmen und nachzuweisen.

« Neuere Artikel Ältere Artikel »

Übersicht - Eine Seite zurück
 
         
 
Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.