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Selbständige und Unternehmer

Die Finanzbehörden haben Billigkeitsmaßnahmen für wohnungswirtschaftliche Unternehmen zu einer großzügigen Prüfung der Voraussetzungen einer erweiterten Kürzung bei der Unterbringen von Kriegsflüchtlingen erlassen.
Alle Erwerbstätigen sollen in diesem Jahr einmalig eine Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten, die über die Lohn- oder Einkommensteuer ausgezahlt wird.
Die Ampelkoalition hat ein weiteres Entlastungspaket beschlossen, das auch einen Steuerrabatt von 300 Euro für Arbeitnehmer und Selbstständige vorsieht.
Das Bundesfinanzministerium hat seine Vorgaben zur Abschreibung von Hard- und Software innerhalb eines Jahres um einige Klarstellungen und eine Nichtbeanstandungsregelung ergänzt.
Trotz kleinerer Mängel und Ungenauigkeiten kann ein Fahrtenbuch steuerlich anzuerkennen sein, wenn die Angaben insgesamt vollständig sind und den privaten Nutzungsanteil korrekt wiedergeben.
Die Bundesregierung verlängert die Überbrückungs- und Neustarthilfe mit unveränderten Konditionen nochmals um drei Monate.
Mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz werden vor allem Fristen und bereits bestehende Steuererleichterungen in der Corona-Krise verlängert.
Soloselbstständige, die ihren Antrag für die Neustarthilfe direkt stellen, können seit dem 14. Januar 2022 den Antrag für die Monate Januar bis März 2022 übermitteln.
Auch vor Inkrafttreten des Kassengesetzes gab es kein strukturelles Vollzugsdefizit bei bargeldintensiven Betrieben.
Das Bundesfinanzministerium hat erneut die Reinvestitionsfristen für eine Ersatzbeschaffung um ein Jahr verlängert.

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Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.