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Selbständige und Unternehmer

Soweit der Abzug von Mieten und Pachten durch eine Einbeziehung in die Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern neutralisiert wurde, sind sie nicht bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung zu berücksichtigen.
Auch bei der Gewerbesteuer gilt das Prinzip, dass Erstattungszinsen steuerpflichtig sind, während Nachzahlungszinsen nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden können.
Neben dem Steueränderungsgesetz 2025 und dem Aktivrentengesetz hat der Bundesrat den Weg für verschiedene weitere steuerliche Änderungsgesetze und Verordnungen frei gemacht.
Die Regelungen zur Mindestgewinnbesteuerung sind trotz gewisser Ungleichbehanldungen und Typisierungen nicht verfassungswidrig, auch wenn dadurch Teile des Verlustvortrags verloren gehen können.
Im Rahmen einer Betriebsprüfung kann das Finanzamt auch E-Mails mit steuerlichem Bezug verlangen, soweit diese den Charakter von Handels- und Geschäftsbriefen erfüllen.
Auch wenn eine sorgfältige schriftliche Festlegung von Vereinbarungen mit nahestehenden Personen und Gesellschaften immer anzuraten ist, handelt es sich dabei nicht um eine zwingende Voraussetzung für den Betriebsausgabenabzug.
Die Einführung der obligatorischen E-Rechnung für bestimmte Umsätze ab 2025 hat eine Anpassung der Buchführungsregeln (GoBD) notwendig gemacht.
Neben der Veröffentlichung neuer Taxonomien für die E-Bilanz hat das Bundesfinanzministerium auch zur Übermittlungspflicht für Kontennachweise Stellung genommen, die für Wirtschaftsjahre nach 2024 gilt.
Gegen die Höhe des Gewinnzuschlags im Fall der Auflösung einer Reinvestitionsrücklage gibt es trotz Niedrigzinsphase keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
Auch die an einen Gesellschafter-Geschäftsführer einer Personengesellschaft gezahlte Vergütung zählt zur Lohnsumme, die für die Erbschaftsteuerbefreiung relevant ist.

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Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.